Gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und der »Freiwilliger Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.« (FSA-Kodex Fachkreise, §20 Abs. 5) werden die geplanten1 Zuwendungen (genannte Beträge verstehen sich netto, vor Abzug der Kosten) der Industriepartner offen gelegt.
Die genannten Unternehmen beteiligen sich im Leistungsaustausch an der DAG-HSZT e. V. Transplant-Academy.